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Atlas · Fassungen und Vergleich

Zwei Fassungen nebeneinander.
Den Unterschied im Wortlaut prüfen.

Ein Mandat kann zwei Fassungen desselben Gesetzes betreffen. Stellen Sie die verfügbaren Texte nebeneinander: älterer Wortlaut links, neuerer rechts, Ergänzungen und Streichungen markiert. Nur Änderungen zeigt die geänderten Stellen; Volltext liefert den Zusammenhang. Der Datenstand vom 4. Oktober 2026 enthält umfangreiche Historien für 11 Länder und begrenzte Historien für drei weitere. Deutsche Gesetze liegen derzeit nur in einer Fassung vor.

Fassungen von Áfa tv. 142. § in Atlas
92
Länder mit umfangreicher Fassungshistorie
11
Vergleichsansichten: nur Änderungen oder Volltext
2

Fassungsvergleich

Die Änderung lesen,
beide Fassungen im Blick behalten.

Wählen Sie zwei verfügbare Fassungen desselben Gesetzes. Atlas ordnet die Vorschriften einander zu: älterer Wortlaut links, neuerer rechts. Prüfen Sie die markierten Ergänzungen und Streichungen im Zusammenhang. Die meisten Textänderungen sind wortweise markiert; größere Passagen und Tabellen können als Ganzes hervorgehoben sein.

  1. 01

    Nur Änderungen oder Volltext

    Nur Änderungen blendet unveränderte Passagen aus. Wechseln Sie zu Volltext, wenn Sie den Zusammenhang brauchen. Ergänzungen und Streichungen bleiben markiert.

  2. 02

    Wortmarkierungen

    Schalten Sie die wortweise Hervorhebung über Wortmarkierungen ein oder aus. Unterschiede nur bei Leerzeichen werden ignoriert, damit sie nicht vom geänderten Wortlaut ablenken.

  3. 03

    Änderungsübersicht

    Springen Sie über die Änderungsübersicht oder Vorherige Änderung und Nächste Änderung zwischen den markierten Stellen. So arbeiten Sie das Gesetz durch, ohne alle unveränderten Passagen durchzuscrollen.

azta Atlas · Fassungsvergleich
Áfa tv. · 2007. évi CXXVII. törvény az általános forgalmi adórólÄlter 01.07.2025 – 19.07.2025Neuer 20.07.2025 – 30.09.2025
10 Änderungen

Wischen Sie seitlich durch den Text, um beide Fassungen nebeneinander zu lesen.

Älter · 01.07.2025 – 19.07.2025Neuer · 20.07.2025 – 30.09.2025

··· 15 unveränderte Abschnitte

142. §

142. §

(1)

Az adót a termék beszerzője, szolgáltatás igénybevevője fizeti:

(1)

Az adót a termék beszerzője, szolgáltatás igénybevevője fizeti:

··· 9 unveränderte Abschnitte

j)

a 6/B. számú mellékletben felsorolt termék értékesítése esetén, amennyiben az nem tartozik a XVI. Fejezet szerinti különös rendelkezések hatálya alá.

j)

a 6/B. számú mellékletben felsorolt termék értékesítése esetén, amennyiben az nem tartozik a XVI. Fejezet szerinti különös rendelkezések hatálya alá.

k) −

Älteraz adóalany-kereskedő által teljesített 34. § (1) bekezdés a) pontja szerinti termékértékesítés esetében.

k) +

Neueraz adóalany-kereskedő által teljesített 34. § (1) bekezdés a) pontja szerinti termékértékesítés esetében, azzal, hogy a terméket beszerző adóalany előzetesen és írásban köteles nyilatkozni a termék értékesítőjének arról, hogy adóalany-kereskedőnek minősül.

(2)

Az (1) bekezdés f) és g) pontja szerinti ingatlanértékesítésre az (1) bekezdés e) pontjában meghatározottaknak is teljesülniük kell.

(2)

Az (1) bekezdés f) és g) pontja szerinti ingatlanértékesítésre az (1) bekezdés e) pontjában meghatározottaknak is teljesülniük kell.

··· 442 unveränderte Abschnitte

Áfa tv. 142. §, in der ab 20. Juli 2025 geltenden Fassung. Text aus dem Atlas-Lesemodus.

azta Atlas · Áfa tv. 142. §

Geltende Fassung · seit 15.09.2026

142. §

(1)Az adót a termék beszerzője, szolgáltatás igénybevevője fizeti:

04.10.2026
01.10.202531.12.2028

92 Fassungen

Mit anderen Fassungen vergleichen

Verschieben Sie den Stichtag. Fassungsliste und Statusanzeige folgen wie im Lesemodus. Áfa tv. 142. §, Fassungszeiträume aus Atlas.

Geltende Fassung am Stichtag

Den Wortlaut prüfen,
der damals galt.

Das Prüfungsjahr, der Vertragsschluss oder eine Rechnung aus dem vergangenen August. Wenn Atlas die passende Historie enthält, geben Sie den Stichtag unter Geltende Fassung am Stichtag ein. Der Lesemodus behält Ihre Stelle bei, sofern er die Vorschrift in der anderen Fassung zuordnen kann.

Das Fassungsmenü
Die verfügbaren Fassungen des Gesetzes stehen in einer scrollbaren Liste mit Kennzeichnungen für geltende und künftige Fassungen. Sie lässt sich auch per Tastatur bedienen.
Die gewählte Fassung im Blick
Am Textanfang erkennen Sie, dass Sie eine frühere Fassung lesen. Ein Link führt zurück zur als geltend markierten Fassung.
Künftige Änderungen
Bereits veröffentlichte künftige Fassungen, die Atlas enthält, sind mit ihrem gespeicherten Inkrafttretensdatum gekennzeichnet.

Länder mit Fassungshistorie

Wie weit die Historie reicht,
bestimmt die amtliche Quelle.

Atlas speichert Fassungen aus den jeweiligen amtlichen Quellen. Die Historie unterscheidet sich nach Land und Gesetz. Bei nur einer gespeicherten Fassung gibt es keinen früheren Text zum Öffnen oder Vergleichen.

Frühere Fassungen und Vergleich

11

Wählen Sie einen Stichtag innerhalb der gespeicherten Historie, prüfen Sie veröffentlichte künftige Fassungen und vergleichen Sie verfügbare Texte mit Wortmarkierungen.

  • BEBelgien
  • FIFinnland
  • FRFrankreich
  • GEGeorgien
  • ITItalien
  • RSSerbien
  • SKSlowakei
  • SISlowenien
  • ESSpanien
  • CZTschechien
  • HUUngarn

Frühere Fassungen für einzelne Gesetze

3

Die meisten Gesetze liegen nur in einer Fassung vor. Prüfen Sie das konkrete Gesetz, bevor Sie sich auf seine Historie stützen.

  • NLNiederlandesehr wenige Gesetze
  • PLPolenetwa 16 % der Gesetze; Stand bis 31. Dezember 2024
  • CHSchweizein einzelnes Gesetz

Eine Fassung je Gesetz

10

Der Lesemodus zeigt den gespeicherten Text. Bei nur einer Fassung stehen frühere Texte und Vergleich nicht zur Verfügung. Das betrifft derzeit auch Deutschland.

  • DKDänemark
  • DEDeutschland
  • HRKroatien
  • LILiechtenstein
  • MCMonaco
  • ATÖsterreich
  • RORumänien
  • SESchweden
  • USVereinigte Staaten
  • GBVereinigtes Königreich

Gut zu wissen

Grenzen der Historie und des Vergleichs

  • Verglichen werden Fassungen desselben Gesetzes

    Sie vergleichen zwei Fassungen desselben Gesetzes. Gesetze aus zwei verschiedenen Ländern können Sie nicht nebeneinander vergleichen.

  • Frühere Fassungen gehören zu Atlas

    Der kostenlose Lesemodus öffnet die verfügbare Standardfassung. Frühere und künftige Fassungen, Stichtagauswahl und Vergleich benötigen Atlas oder Pro und setzen eine gespeicherte Historie voraus.

  • Die Datumsangaben stammen aus der Quelle

    Fassungsdaten stammen aus den gespeicherten Quelldaten. Für den letzten Geltungstag einer Fassung berücksichtigt Atlas die Datumslogik der jeweiligen Quelle.

Die Fassung öffnen,
die am Stichtag galt.

Beginnen Sie mit dem kostenlosen Lesemodus. Atlas ergänzt verfügbare frühere und künftige Fassungen sowie den Vergleich mit Wortmarkierungen.

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