Atlas · Fassungen und Vergleich
Zwei Fassungen nebeneinander.
Den Unterschied im Wortlaut prüfen.
Ein Mandat kann zwei Fassungen desselben Gesetzes betreffen. Stellen Sie die verfügbaren Texte nebeneinander: älterer Wortlaut links, neuerer rechts, Ergänzungen und Streichungen markiert. Nur Änderungen zeigt die geänderten Stellen; Volltext liefert den Zusammenhang. Der Datenstand vom 4. Oktober 2026 enthält umfangreiche Historien für 11 Länder und begrenzte Historien für drei weitere. Deutsche Gesetze liegen derzeit nur in einer Fassung vor.
- Fassungen von Áfa tv. 142. § in Atlas
- 92
- Länder mit umfangreicher Fassungshistorie
- 11
- Vergleichsansichten: nur Änderungen oder Volltext
- 2
Fassungsvergleich
Die Änderung lesen,
beide Fassungen im Blick behalten.
Wählen Sie zwei verfügbare Fassungen desselben Gesetzes. Atlas ordnet die Vorschriften einander zu: älterer Wortlaut links, neuerer rechts. Prüfen Sie die markierten Ergänzungen und Streichungen im Zusammenhang. Die meisten Textänderungen sind wortweise markiert; größere Passagen und Tabellen können als Ganzes hervorgehoben sein.
01
Nur Änderungen oder Volltext
Nur Änderungen blendet unveränderte Passagen aus. Wechseln Sie zu Volltext, wenn Sie den Zusammenhang brauchen. Ergänzungen und Streichungen bleiben markiert.
02
Wortmarkierungen
Schalten Sie die wortweise Hervorhebung über Wortmarkierungen ein oder aus. Unterschiede nur bei Leerzeichen werden ignoriert, damit sie nicht vom geänderten Wortlaut ablenken.
03
Änderungsübersicht
Springen Sie über die Änderungsübersicht oder Vorherige Änderung und Nächste Änderung zwischen den markierten Stellen. So arbeiten Sie das Gesetz durch, ohne alle unveränderten Passagen durchzuscrollen.
Wischen Sie seitlich durch den Text, um beide Fassungen nebeneinander zu lesen.
··· 15 unveränderte Abschnitte
142. §
142. §
Az adót a termék beszerzője, szolgáltatás igénybevevője fizeti:
Az adót a termék beszerzője, szolgáltatás igénybevevője fizeti:
··· 9 unveränderte Abschnitte
a 6/B. számú mellékletben felsorolt termék értékesítése esetén, amennyiben az nem tartozik a XVI. Fejezet szerinti különös rendelkezések hatálya alá.
a 6/B. számú mellékletben felsorolt termék értékesítése esetén, amennyiben az nem tartozik a XVI. Fejezet szerinti különös rendelkezések hatálya alá.
Älteraz adóalany-kereskedő által teljesített 34. § (1) bekezdés a) pontja szerinti termékértékesítés esetében.
Neueraz adóalany-kereskedő által teljesített 34. § (1) bekezdés a) pontja szerinti termékértékesítés esetében, azzal, hogy a terméket beszerző adóalany előzetesen és írásban köteles nyilatkozni a termék értékesítőjének arról, hogy adóalany-kereskedőnek minősül.
Az (1) bekezdés f) és g) pontja szerinti ingatlanértékesítésre az (1) bekezdés e) pontjában meghatározottaknak is teljesülniük kell.
Az (1) bekezdés f) és g) pontja szerinti ingatlanértékesítésre az (1) bekezdés e) pontjában meghatározottaknak is teljesülniük kell.
··· 442 unveränderte Abschnitte
Áfa tv. 142. §, in der ab 20. Juli 2025 geltenden Fassung. Text aus dem Atlas-Lesemodus.

Geltende Fassung · seit 15.09.2026
142. §
(1)Az adót a termék beszerzője, szolgáltatás igénybevevője fizeti:
92 Fassungen
Mit anderen Fassungen vergleichen
Verschieben Sie den Stichtag. Fassungsliste und Statusanzeige folgen wie im Lesemodus. Áfa tv. 142. §, Fassungszeiträume aus Atlas.
Geltende Fassung am Stichtag
Den Wortlaut prüfen,
der damals galt.
Das Prüfungsjahr, der Vertragsschluss oder eine Rechnung aus dem vergangenen August. Wenn Atlas die passende Historie enthält, geben Sie den Stichtag unter Geltende Fassung am Stichtag ein. Der Lesemodus behält Ihre Stelle bei, sofern er die Vorschrift in der anderen Fassung zuordnen kann.
- Das Fassungsmenü
- Die verfügbaren Fassungen des Gesetzes stehen in einer scrollbaren Liste mit Kennzeichnungen für geltende und künftige Fassungen. Sie lässt sich auch per Tastatur bedienen.
- Die gewählte Fassung im Blick
- Am Textanfang erkennen Sie, dass Sie eine frühere Fassung lesen. Ein Link führt zurück zur als geltend markierten Fassung.
- Künftige Änderungen
- Bereits veröffentlichte künftige Fassungen, die Atlas enthält, sind mit ihrem gespeicherten Inkrafttretensdatum gekennzeichnet.
Länder mit Fassungshistorie
Wie weit die Historie reicht,
bestimmt die amtliche Quelle.
Atlas speichert Fassungen aus den jeweiligen amtlichen Quellen. Die Historie unterscheidet sich nach Land und Gesetz. Bei nur einer gespeicherten Fassung gibt es keinen früheren Text zum Öffnen oder Vergleichen.
Frühere Fassungen und Vergleich
11Wählen Sie einen Stichtag innerhalb der gespeicherten Historie, prüfen Sie veröffentlichte künftige Fassungen und vergleichen Sie verfügbare Texte mit Wortmarkierungen.
- BEBelgien
- FIFinnland
- FRFrankreich
- GEGeorgien
- ITItalien
- RSSerbien
- SKSlowakei
- SISlowenien
- ESSpanien
- CZTschechien
- HUUngarn
Frühere Fassungen für einzelne Gesetze
3Die meisten Gesetze liegen nur in einer Fassung vor. Prüfen Sie das konkrete Gesetz, bevor Sie sich auf seine Historie stützen.
- NLNiederlandesehr wenige Gesetze
- PLPolenetwa 16 % der Gesetze; Stand bis 31. Dezember 2024
- CHSchweizein einzelnes Gesetz
Eine Fassung je Gesetz
10Der Lesemodus zeigt den gespeicherten Text. Bei nur einer Fassung stehen frühere Texte und Vergleich nicht zur Verfügung. Das betrifft derzeit auch Deutschland.
- DKDänemark
- DEDeutschland
- HRKroatien
- LILiechtenstein
- MCMonaco
- ATÖsterreich
- RORumänien
- SESchweden
- USVereinigte Staaten
- GBVereinigtes Königreich
Gut zu wissen
Grenzen der Historie und des Vergleichs
Verglichen werden Fassungen desselben Gesetzes
Sie vergleichen zwei Fassungen desselben Gesetzes. Gesetze aus zwei verschiedenen Ländern können Sie nicht nebeneinander vergleichen.
Frühere Fassungen gehören zu Atlas
Der kostenlose Lesemodus öffnet die verfügbare Standardfassung. Frühere und künftige Fassungen, Stichtagauswahl und Vergleich benötigen Atlas oder Pro und setzen eine gespeicherte Historie voraus.
Die Datumsangaben stammen aus der Quelle
Fassungsdaten stammen aus den gespeicherten Quelldaten. Für den letzten Geltungstag einer Fassung berücksichtigt Atlas die Datumslogik der jeweiligen Quelle.

Die Fassung öffnen,
die am Stichtag galt.
Beginnen Sie mit dem kostenlosen Lesemodus. Atlas ergänzt verfügbare frühere und künftige Fassungen sowie den Vergleich mit Wortmarkierungen.
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