Atlas · Fassungen und Vergleich
Zwei Gesetzesfassungen nebeneinander.
Die Änderung im Wortlaut prüfen.
Für ein grenzüberschreitendes Mandat kann entscheidend sein, was zwischen zwei Stichtagen geändert wurde. Stellen Sie die verfügbaren Fassungen desselben Gesetzes gegenüber: ältere links, neuere rechts. Prüfen Sie Ergänzungen und Streichungen mit Nur Änderungen oder im Volltext. Der Stand vom 4. Oktober 2026 zeigt umfangreiche Fassungsverläufe in elf Ländern und eingeschränkte in drei weiteren. Für österreichische Gesetze liegt jeweils nur eine gespeicherte Fassung vor.
- Fassungen von Áfa tv. 142. § in Atlas
- 92
- Länder mit umfangreicher Fassungshistorie
- 11
- Vergleichsansichten: Nur Änderungen oder Volltext
- 2
Fassungen vergleichen
Die geänderten Stellen prüfen,
beide Fassungen im Blick.
Wählen Sie zwei verfügbare Fassungen desselben Gesetzes. Atlas richtet die Vorschriften nebeneinander aus, ältere links und neuere rechts. Lesen Sie die markierten Ergänzungen und Streichungen zusammen, um die Änderung zu beurteilen. Meist markiert Atlas einzelne Wörter; große Passagen und Tabellen können als Ganzes markiert sein.
01
Nur Änderungen oder Volltext
Mit Nur Änderungen blenden Sie unveränderte Passagen aus. Wechseln Sie zu Volltext, wenn Sie den Zusammenhang brauchen. Ergänzungen und Streichungen bleiben markiert.
02
Wortmarkierungen
Schalten Sie mit Wortmarkierungen die Hervorhebung einzelner Wörter ein oder aus. Unterschiede, die nur Leerraum betreffen, bleiben unberücksichtigt.
03
Änderungsübersicht
Springen Sie über die Änderungsübersicht oder Vorherige Änderung und Nächste Änderung zwischen den markierten Stellen. So arbeiten Sie sich durch das Gesetz, ohne alle unveränderten Passagen durchzuscrollen.
Wischen Sie im Text zur Seite, um beide Fassungen nebeneinander zu lesen.
··· 15 unveränderte Abschnitte
142. §
142. §
Az adót a termék beszerzője, szolgáltatás igénybevevője fizeti:
Az adót a termék beszerzője, szolgáltatás igénybevevője fizeti:
··· 9 unveränderte Abschnitte
a 6/B. számú mellékletben felsorolt termék értékesítése esetén, amennyiben az nem tartozik a XVI. Fejezet szerinti különös rendelkezések hatálya alá.
a 6/B. számú mellékletben felsorolt termék értékesítése esetén, amennyiben az nem tartozik a XVI. Fejezet szerinti különös rendelkezések hatálya alá.
Älteraz adóalany-kereskedő által teljesített 34. § (1) bekezdés a) pontja szerinti termékértékesítés esetében.
Neueraz adóalany-kereskedő által teljesített 34. § (1) bekezdés a) pontja szerinti termékértékesítés esetében, azzal, hogy a terméket beszerző adóalany előzetesen és írásban köteles nyilatkozni a termék értékesítőjének arról, hogy adóalany-kereskedőnek minősül.
Az (1) bekezdés f) és g) pontja szerinti ingatlanértékesítésre az (1) bekezdés e) pontjában meghatározottaknak is teljesülniük kell.
Az (1) bekezdés f) és g) pontja szerinti ingatlanértékesítésre az (1) bekezdés e) pontjában meghatározottaknak is teljesülniük kell.
··· 442 unveränderte Abschnitte
Áfa tv. 142. §, geändert ab 20. Juli 2025. Text aus dem Atlas-Leser.

Geltende Fassung · seit 15.09.2026
142. §
(1)Az adót a termék beszerzője, szolgáltatás igénybevevője fizeti:
92 Fassungen
Mit anderen Fassungen vergleichen
Verschieben Sie den Stichtag. Die Fassungsliste und die Statusanzeige folgen wie im Atlas-Leser. Áfa tv. 142. §, Fassungszeiträume aus dem Atlas-Leser.
Wortlaut zum Stichtag
Welche Fassung galt
am maßgeblichen Tag?
Das Prüfungsjahr, das Vertragsdatum oder eine Rechnung vom vergangenen August: Wo Atlas den betreffenden Fassungsverlauf gespeichert hat, wählen Sie den Stichtag unter Geltender Wortlaut an diesem Stichtag. Der Leser hält Ihre Position, wenn er die Vorschrift zuordnen kann.
- Das Fassungsmenü
- Die verfügbaren Fassungen eines Gesetzes stehen in einer scrollbaren Liste, mit Kennzeichnung als in Kraft oder künftig. Die Liste lässt sich auch mit der Tastatur bedienen.
- Die ausgewählte Fassung erkennen
- Am Textanfang ist eine frühere Fassung als solche gekennzeichnet. Ein Link führt zurück zur geltenden Fassung.
- Künftige Änderungen
- Veröffentlichte künftige Fassungen, die Atlas gespeichert hat, tragen einen Hinweis mit dem erfassten Datum des Inkrafttretens.
Fassungen nach Land
Der Fassungsverlauf hängt
von der amtlichen Quelle ab.
Atlas speichert Fassungen aus den jeweiligen amtlichen Quellen. Der verfügbare Verlauf unterscheidet sich nach Land und Gesetz. Mit einer einzigen gespeicherten Fassung können Sie keinen früheren Wortlaut öffnen oder vergleichen.
Frühere Fassungen und Vergleich
11Wählen Sie einen Stichtag im gespeicherten Verlauf, prüfen Sie veröffentlichte künftige Fassungen und vergleichen Sie die verfügbaren Texte mit Wortmarkierungen.
- BEBelgien
- FIFinnland
- FRFrankreich
- GEGeorgien
- ITItalien
- RSSerbien
- SKSlowakei
- SISlowenien
- ESSpanien
- CZTschechien
- HUUngarn
Frühere Fassungen für einzelne Gesetze
3Die meisten Gesetze haben nur eine gespeicherte Fassung. Prüfen Sie den Verlauf am konkreten Gesetz.
- NLNiederlandenur sehr wenige Gesetze
- PLPolenca. 16 % der Gesetze; Gesetzesbestand bis 31. Dezember 2024
- CHSchweizein einzelnes Gesetz
Eine Fassung pro Gesetz
10Der Leser zeigt den gespeicherten Text. Ohne zweite Fassung sind frühere Texte und Vergleich nicht verfügbar.
- DKDänemark
- DEDeutschland
- HRKroatien
- LILiechtenstein
- MCMonaco
- ATÖsterreich
- RORumänien
- SESchweden
- USVereinigte Staaten
- GBVereinigtes Königreich
Gut zu wissen
Grenzen von Fassungen und Vergleich
Der Vergleich bleibt innerhalb eines Gesetzes
Sie vergleichen zwei Fassungen desselben Gesetzes. Ein Vergleich der Gesetze zweier Länder nebeneinander ist nicht verfügbar.
Frühere Fassungen benötigen Atlas
Der kostenlose Leser öffnet die verfügbare Standardfassung. Frühere und künftige Fassungen, Stichtagsauswahl und Vergleich benötigen Atlas oder Pro und hängen vom gespeicherten Verlauf ab.
Die Datumsangaben stammen aus der Quelle
Die Fassungsdaten beruhen auf den gespeicherten Quelldaten. Atlas berücksichtigt die Datumskonvention der jeweiligen Quelle, um den letzten Geltungstag einer Fassung anzuzeigen.

Den Wortlaut öffnen,
der am Stichtag galt.
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